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Was kann man gegen eine (drohende) Stromsperre tun?

Wenn Smartphone, Computer, TV, oder Kühlschrank plötzlich ohne Saft sind, wird den meisten erst bewußt, wie abhängig man vom Strom ist. Wer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinem Stromversorger nicht kontinuierlich nachkommt, kann von einer Stromsperre bedroht sein. Am häufigsten betroffen sind insbesondere Geringverdiener und Empfänger von Hartz-IV, aber auch Rentner und Studenten, die vergleichsweise viel zuhause sind und dort entsprechend hohe Mengen an Strom verbrauchen.

Stromsperre

Im Jahr 2013 wurden laut Bundesnetzagentur rund 7 Millionen Sperrandrohungen versendet, wobei es in knapp 345.000 Fällen tatsächlich zu einer Stromabschaltung kam.

Wann darf der Strom abgestellt werden?

Bevor es überhaupt zu einer Stromsperre kommen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind in §19 der StromGVV gesetzlich geregelt:

  • Der Zahlungsrückstand muss mindestens 100 Euro betragen
  • Die Stromsperre muss 4 Wochen vor Inkrafttreten angedroht werden
  • Das konkrete Datum muss 3 Tage vorher benannt werden

Legen Sie als Kunde Ihrem Stromlieferanten gegenüber glaubhaft dar, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen werden, oder dass die Folgen einer Stromsperre unverhältnismäßig gegenüber der Schwere der Zuwiderhandlung wären, darf eine Unterbrechung der Stromversorgung nicht vorgenommen werden. Ebenso können Sie sich ggf. auf die Härtefallregelung berufen (näheres dazu weiter unten).

Wie erfolgt eine Stromabschaltung?

Abhängig davon, wie alt ihr Stromzähler ist, kommen folgende Möglichkeiten für eine Stromabschaltung infrage:

  • Bei älteren Zählern: Der Stromzähler wird verplombt. Dazu muss jemand vom Stromanbieter bzw. den Stadtwerken bei Ihnen vorbei kommen. Wer nun auf die Idee kommt, einfach niemanden herein zu lassen, sollte sich im Klaren darüber sein, dass der Stromversorger Ihnen notfalls auch den Gerichtsvollzieher vorbeischicken und sich im Extremfall unter Polizeischutz Zugang zu Ihrem Stromzähler verschaffen kann.
  • Bei neueren Zählern: Die Stromsperre kann aus der Ferne erfolgen, ohne dass jemand bei Ihnen vorbei kommen muss.

Wie kann eine Stromsperre verhindert werden?

Da eine Stromsperre stets als allerletztes Mittel eingesetzt wird, gibt es einige Möglichkeiten, eine drohende Stromabschaltung zu verhindern.

Einspruch einlegen

Sind sie beispielsweise nicht mit einer Stromrechnung einverstanden und legen fristgerecht Einspruch dagegen ein, droht Ihnen keine Stromsperre. In diesem Zusammenhang sollte jeder Stromkunde rechtzeitig bereits geleistete Teilzahlungen oder Anzahlungen kontrollieren, da es in diesem Bereich nicht selten zu Unstimmigkeiten kommt.

Ratenzahlung / spätere Zahlung anbieten

Sind Sie grundsätzlich zahlungswillig und zahlungsfähig, und befinden Sie sich nur vorübergehend in einem finanziellen Engpass, dann verhandeln Sie mit Ihrem Versorger über eine Ratenzahlung oder eine verspätete Zahlung.

Sollte sich Ihr Anbieter nicht auf eine Ratenzahlung einlassen, sollten Sie alles erdenkliche unternehmen, um Ihre Stromschulden doch noch rechtzeitig zu begleichen, oder zumindest auf weniger als 100€ zu reduzieren. Folgende Möglichkeiten wären denkbar:

  • Gehaltsvorschuss beim Arbeitgeber anfragen
  • Kredit bei der Hausbank oder im Internet aufnehmen
  • Freunde oder Familie anpumpen
  • Wertgegenstände verkaufen oder verpfänden

Kommen Sie aus eigener Kraft nicht aus der Misere heraus, können Sie sich an das Jobcenter oder das Sozialamt wenden. Mittels Direktzahlungen an die Versorger lassen sich drohende Stromsperren und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten häufig noch abwenden.

Härtefälle geltend machen

Können Sie glaubhaft darlegen, dass die Folgen einer Stromsperre in keinem vernünftigen Verhältnis zu den nicht bezahlten Rechnungen stehen, darf die Leistung nicht eingestellt werden. Dies gilt etwa, wenn durch die Abschaltung gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind (kein Strom für medizinisch notwendige Geräte) oder wenn bettlägerige Personen oder Kleinkinder im Haushalt leben. Auch darf Ihnen durch die Stromabschaltung die Lebensgrundlage nicht entzogen werden (bspw. Telefon am Heimarbeitsplatz).

Sofort auf Sperrungsandrohungen reagieren!

Flattert Ihnen die Androhung einer Stromsperre ins Haus, sollten Sie dieses Problem nicht aussitzen, selbst wenn Sie tatsächlich nicht Ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind. Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrem Anbieter in Verbindung und versuchen Sie, einen Aufschub zu erwirken. Haben Sie den Verdacht, dass gesetzliche Regelungen nicht eingehalten werden, hilft der Weg zur Verbraucherzentrale weiter. Parallel zu einer einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme mit Ihrem Stromanbieter sollten Sie sich schriftlich mit der Bitte an den jeweiligen Anbieter wenden, die Stromsperre zurück zu nehmen, um die Konsequenzen zu vermeiden.

Vereinzelt ist es auch schon vorgekommen, dass offene Rechnungen bereits beglichen wurden, diese aber dennoch beanstandet wurden. Legen Sie In diesem Falle einfach eine Kopie des Kontoauszuges mit der entsprechenden Buchung vor, um eine drohende Sperre zu vermeiden.

In einigen Bundesländern hat die Landeskartellbehörde bereits entscheiden, dass Versorgungssperren kartellwidrig sind. In der Regel zeigen sich Stromanbieter kooperationsbereit und bieten ihren säumigen Kunden Teilzahlungen in bequemen Raten an. Ist es jedoch zu einer Stromsperre gekommen, müssen Sie als Kunde sämtliche Kosten tragen, die im Zusammenhang mit der Versorgungsunterbrechung und der Einrichtung weiterer Lieferungen stehen. Der Anbieter muss für die Berechnung dieser Kosten eine transparente Rechnung erstellen, die Ihnen zur Kostenkontrolle dient.

Hilft jetzt noch ein Anbieterwechsel?

Wenn die Stromversorgung bereits unterbrochen wurde, hilft ein Anbieterwechsel nicht mehr. Die Stromsperre wird durch den lokalen Netzanbieter durchgeführt, den auch andere Anbieter beauftragen würden. Droht Ihnen eine Stromsperre, können Sie durch einen Anbieterwechsel etwas Zeit gewinnen und zudem jedes Jahr Geld sparen. Selbst wenn der neue Anbieter Sie ablehnt, haben Sie in der Regel noch genügend Zeit, Ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, um die Sperre abzuwenden.

Bevor es zu spät ist: Wechseln Sie jetzt!

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